Rechtsvorschlag Musterbrief
Rechtsvorschlag nach Erhalt eines Zahlungsbefehls.
Mit dieser Vorlage erheben Sie Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl und versenden das Schreiben direkt per Post – ohne Konto, ab CHF 2.49. Für den Rechtsvorschlag gilt eine kurze Frist von zehn Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls; eine Begründung ist nicht nötig.
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Betreff-Vorschlag
Rechtsvorschlag: Betreibung Nr. {{prosecution_number}}
Textauszug
Sehr geehrte Damen und Herren, Gegen den Zahlungsbefehl Nr. {{prosecution_number}} erhebe ich hiermit Rechtsvorschlag. Ich bestreite die Forderung vollumfänglich. Freundliche Grüsse,...
Rechtsvorschlag erheben – so geht's
Stand: Juli 2026Erhalten Sie einen Zahlungsbefehl, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innert zehn Tagen ab Zustellung Rechtsvorschlag erheben. Damit wird die Betreibung vorerst gestoppt: Die Gläubigerin muss anschliessend den Rechtsweg beschreiten (Rechtsöffnung oder Klage), um die Betreibung fortzusetzen. Ein Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden – die Erklärung «Rechtsvorschlag» genügt.
Der Rechtsvorschlag kann mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt erklärt werden. Auch ein Teilrechtsvorschlag ist möglich, wenn Sie nur einen Teil der Forderung bestreiten (Betrag angeben). Weil die Zehn-Tage-Frist knapp ist und der fristgerechte Eingang zählt, ist ein rascher und nachweisbarer Versand wichtig. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Empfohlene Versandart
Weil die Zehn-Tage-Frist knapp ist und der Eingang zählt, empfehlen wir einen raschen Versand per Einschreiben (ab CHF 8.99). So haben Sie einen Nachweis der Aufgabe. Prüfen Sie zudem, ob eine mündliche Erklärung beim Amt für Sie schneller ist. Dies ist eine Empfehlung, keine Rechtsberatung.
Diese Angaben dienen ausschliesslich als Formulierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Fristen und Formvorschriften können je nach Vertrag, Police oder Kanton abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.
Fristen & Fakten Rechtsvorschlag
Übersicht (Angaben ohne Gewähr – im Zweifel Betreibungsamt fragen):
- Frist
- 10 Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls
- Adressat
- das Betreibungsamt (nicht der Gläubiger)
- Begründung
- nicht nötig; «Rechtsvorschlag» genügt
- Wirkung
- Betreibung wird vorerst gestoppt
- Teilrechtsvorschlag
- möglich (bestrittenen Betrag angeben)
- Empfohlener Versand
- Einschreiben (fristgebunden, Nachweis)
So funktioniert's
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Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Rechtsvorschlag Zeit?
Sie können innert zehn Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erheben. Massgeblich ist der fristgerechte Eingang; handeln Sie deshalb rasch.
Muss ich den Rechtsvorschlag begründen?
Nein. Für den Rechtsvorschlag ist keine Begründung nötig; die Erklärung «Rechtsvorschlag» genügt. Eine Begründung kann in bestimmten Fällen dennoch sinnvoll sein.
An wen richte ich den Rechtsvorschlag?
An das Betreibungsamt, das den Zahlungsbefehl zugestellt hat – nicht an den Gläubiger. Sie können auch mündlich beim Amt Rechtsvorschlag erheben.
Was passiert nach dem Rechtsvorschlag?
Die Betreibung wird vorerst gestoppt. Die Gläubigerin muss den Rechtsweg beschreiten (z. B. Rechtsöffnung verlangen), um die Betreibung fortzusetzen.
Kann ich nur einen Teil bestreiten?
Ja, ein Teilrechtsvorschlag ist möglich. Geben Sie den bestrittenen Betrag klar an; für den anerkannten Teil läuft die Betreibung weiter.
Wie versende ich den Rechtsvorschlag am besten?
Wegen der kurzen Frist empfehlen wir einen raschen Versand per Einschreiben (ab CHF 8.99) als Nachweis. Prüfen Sie auch die mündliche Erklärung direkt beim Amt.