Arbeitszeugnis anfordern
Anforderung eines Zwischen- oder Arbeitszeugnisses.
Mit dieser Vorlage fordern Sie ein Arbeitszeugnis (oder dessen Korrektur) an und versenden das Schreiben direkt per Post – ohne Konto, ab CHF 2.49. Arbeitnehmende haben Anspruch auf ein Zeugnis, das sich über Art, Dauer, Leistung und Verhalten äussert.
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Betreff-Vorschlag
Bitte um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
Textauszug
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie höflich, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses soll Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über meine Leistungen und mein Verhalten geben (Art. 330a OR). Besten Dank im Voraus. Freundliche Grüsse,...
Arbeitszeugnis anfordern: Vorgehen
Stand: Juli 2026Nach Schweizer Recht haben Arbeitnehmende jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das qualifizierte Vollzeugnis äussert sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten; auf Wunsch ist auch ein einfaches Arbeitszeugnis (nur Art und Dauer) möglich. Verlangen Sie das Zeugnis klar und nennen Sie die relevanten Eckdaten Ihrer Anstellung.
Ist ein bestehendes Zeugnis unklar oder unzutreffend, können Sie eine Korrektur verlangen. Formulieren Sie sachlich, welche Punkte Sie beanstanden. Für den Nachweis der Anfrage und des Zeitpunkts ist ein nachweisbarer Versand sinnvoll, besonders wenn Sie eine Frist setzen.
Empfohlene Versandart
Damit Sie die Anfrage und einen allfälligen Fristbeginn belegen können, empfehlen wir ein Einschreiben (ab CHF 8.99). So haben Sie einen Nachweis der Aufgabe. Dies ist eine Empfehlung, keine Rechtsberatung.
Diese Angaben dienen ausschliesslich als Formulierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Fristen und Formvorschriften können je nach Vertrag, Police oder Kanton abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.
Fakten Arbeitszeugnis
Übersicht (Angaben ohne Gewähr – Arbeitsrecht/Vertrag prüfen):
- Anspruch
- jederzeit, auch nach Ende der Anstellung
- Vollzeugnis
- Art, Dauer, Leistung und Verhalten
- Einfaches Zeugnis
- nur Art und Dauer (auf Wunsch)
- Korrektur
- bei unklarem/unzutreffendem Zeugnis möglich
- Empfohlener Versand
- Einschreiben (Nachweis der Anfrage)
So funktioniert's
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Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Arbeitnehmende haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, auch nach Ende der Anstellung. Es äussert sich über Art, Dauer, Leistung und Verhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Voll- und einfachem Zeugnis?
Das Vollzeugnis umfasst auch Leistung und Verhalten, das einfache Zeugnis nur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sie können wählen.
Kann ich eine Korrektur verlangen?
Ja. Ist ein Zeugnis unklar oder unzutreffend, können Sie sachlich begründet eine Korrektur verlangen.
Welche Angaben gehören ins Schreiben?
Name, Anstellungszeitraum, Funktion sowie die klare Bitte um Ausstellung oder Korrektur des Zeugnisses; optional eine angemessene Frist.
Wie versende ich die Anfrage am besten?
Wir empfehlen ein Einschreiben (ab CHF 8.99) als Nachweis. Ein einfacher Versand ist ab CHF 2.49 möglich.