Ratgeber Fristen
Kündigungsfristen Schweiz: die grosse Übersicht
Stand: Juli 2026
Die wichtigsten Kündigungsfristen in der Schweiz auf einen Blick: Wohnungen haben meist eine dreimonatige Frist auf ortsübliche Termine, Arbeitsverträge je nach Dienstjahr ein bis drei Monate auf Monatsende, die Krankenkassen-Grundversicherung Eingang bis Ende November, und Abos richten sich nach Vertrag und Mindestlaufzeit. Massgeblich ist immer Ihr konkreter Vertrag – die folgende Tabelle gibt die üblichen Werte wieder.
Kündigungsfristen im Überblick
Die Tabelle fasst die typischen Fristen zusammen. Sie ersetzen nicht die Prüfung Ihres Vertrags, denn viele Fristen lassen sich vertraglich abweichend regeln. Für den Fristbeginn zählt in der Regel der Eingang beim Empfänger, nicht der Poststempel.
Übliche Kündigungsfristen (Angaben ohne Gewähr):
| Vertrag | Übliche Frist / Termin |
|---|---|
| Wohnung (Miete) | 3 Monate auf ortsübliche Termine, gemäss Mietvertrag |
| Arbeitsvertrag | 1–3 Monate auf Monatsende, je nach Dienstjahr |
| Krankenkasse Grundversicherung (KVG) | Eingang bis Ende November, Wechsel auf 1. Januar |
| Zusatzversicherung (VVG) | gemäss Police, oft 3 Monate auf Jahresende |
| Abos (Fitness, Telecom, Streaming) | gemäss Vertrag, oft 1–3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit |
| SERAFE (Radio/TV-Abgabe) | an Voraussetzungen gebunden, z. B. Haushaltsauflösung |
Frist richtig einhalten
Weil bei vielen Verträgen der Eingang der Kündigung zählt, sollten Sie die Postlaufzeit einplanen und nicht bis zum letzten Tag warten. Rechnen Sie einige Werktage Puffer ein.
Bei fristgebundenen Kündigungen empfiehlt sich der Versand per Einschreiben (ab CHF 8.99): Sie erhalten einen Nachweis der Aufgabe und die Sendung wird gegen Unterschrift ausgehändigt. So können Sie den rechtzeitigen Versand belegen.
Kündigung online ausfüllen und versenden
Für die häufigsten Kündigungen stehen fertige Vorlagen bereit: Wohnung, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Fitness-, Telecom- und Kreditkarten-Abos. Sie füllen die Vorlage online aus, prüfen die PDF-Vorschau und wir übergeben den Brief der Schweizerischen Post – ohne Drucker und ohne Konto.
Diese Übersicht dient ausschliesslich als Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Fristen können je nach Vertrag, Police, Kanton oder Gesetzesänderung abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen
Zählt der Poststempel oder der Eingang?
Bei den meisten Verträgen zählt der Eingang der Kündigung beim Empfänger, nicht der Poststempel. Planen Sie deshalb die Postlaufzeit ein.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Wohnung?
Üblich sind drei Monate auf die ortsüblichen Termine gemäss Mietvertrag. Prüfen Sie Ihren Vertrag, da abweichende Regelungen möglich sind.
Bis wann kann ich die Krankenkasse kündigen?
Die Kündigung der Grundversicherung muss in der Regel bis Ende November beim Versicherer eingehen, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirkt.
Wie kündige ich ein Abo fristgerecht?
Abos richten sich nach Vertrag und Mindestlaufzeit; oft ist ein bis drei Monate vor Ablauf zu kündigen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen.
Soll ich per Einschreiben kündigen?
Für fristgebundene Kündigungen ist ein Einschreiben (ab CHF 8.99) empfehlenswert, weil Sie den Versand nachweisen können. Es ist eine Empfehlung, keine allgemeine Pflicht.
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