Kündigung Mietvertrag Vorlage
Kündigung des Mietvertrags zum Vertragsende.
Mit dieser Vorlage kündigen Sie Ihre Wohnung fristgerecht und versenden die Kündigung direkt per Post – ohne Konto, ab CHF 2.49. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt in der Regel mindestens drei Monate; Ihr Mietvertrag kann längere Fristen oder feste Termine vorsehen.
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Betreff-Vorschlag
Kündigung Mietvertrag – {{object_address}}
Textauszug
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung sowie alle dazugehörigen Nebenobjekte (z.B. Parkplatz) fristgerecht auf den {{termination_date}}. Sollte dieses Datum nicht der vertraglichen Frist entsprechen, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie das Austrittsdatum schriftlich....
Wohnung richtig kündigen
Stand: Juli 2026Als Mieterin oder Mieter können Sie das Mietverhältnis unter Einhaltung der Frist und der im Vertrag genannten Termine kündigen. Gesetzlich gilt für Wohnungen eine Mindestkündigungsfrist von drei Monaten, sofern der Vertrag nichts anderes (Längeres) vorsieht. Massgeblich ist, dass die Kündigung spätestens am Tag vor Fristbeginn beim Vermieter eintrifft – auch hier zählt der Eingang, nicht der Poststempel.
Handelt es sich um die Familienwohnung (verheiratet oder eingetragene Partnerschaft), müssen beide Personen die Kündigung unterschreiben, sonst ist sie ungültig. Ein amtliches Formular ist für die Kündigung durch die Mietpartei nicht nötig – die Schriftform genügt. Wollen Sie ausserterminlich ausziehen, ist meist ein Nachmieter zumutbar; dafür gibt es eine separate Vorlage.
Empfohlene Versandart
Weil für die Fristwahrung der Zugang beim Vermieter entscheidend ist, empfehlen wir den Versand per Einschreiben (ab CHF 8.99). So können Sie den Versand nachweisen. Dies ist eine Empfehlung, keine Rechtspflicht.
Diese Angaben dienen ausschliesslich als Formulierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Fristen und Formvorschriften können je nach Vertrag, Police oder Kanton abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.
Fristen & Fakten Wohnungskündigung
Übliche Eckpunkte (Angaben ohne Gewähr – im Mietvertrag prüfen):
- Gesetzliche Mindestfrist
- 3 Monate (Wohnungen)
- Kündigungstermine
- ortsüblich, sofern der Vertrag nichts anderes sagt
- Form
- schriftlich; Eingang beim Vermieter massgeblich
- Familienwohnung
- beide Ehe-/Partnerschaftspersonen unterschreiben
- Empfohlener Versand
- Einschreiben (Zugangsnachweis)
So funktioniert's
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Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für meine Wohnung?
Gesetzlich mindestens drei Monate, sofern der Mietvertrag keine längere Frist vorsieht. Die konkreten Termine entnehmen Sie Ihrem Vertrag.
Zählt der Poststempel oder der Eingang?
Es zählt der Eingang der Kündigung beim Vermieter, spätestens am Tag vor Beginn der Kündigungsfrist. Versenden Sie deshalb rechtzeitig.
Müssen bei einer Familienwohnung beide unterschreiben?
Ja. Bei einer Familienwohnung (Ehe oder eingetragene Partnerschaft) müssen beide Personen die Kündigung unterschreiben, damit sie gültig ist.
Brauche ich ein amtliches Formular?
Für die Kündigung durch die Mietpartei ist kein amtliches Formular nötig; die schriftliche Kündigung genügt.
Kann ich vorzeitig ausziehen?
Ein ausserterminlicher Auszug ist meist möglich, wenn Sie einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter stellen. Prüfen Sie die Bedingungen in Ihrem Vertrag.
Wie versende ich die Kündigung am besten?
Wir empfehlen ein Einschreiben (ab CHF 8.99) als Zugangsnachweis. B-Post oder A-Post sind ebenfalls möglich, ab CHF 2.49.