Krankenkasse kündigen: Vorlage für die Grundversicherung (KVG)
Kündigung der Grundversicherung (KVG) per Ende Jahr – Eingang beim Versicherer bis 30. November. Pro versicherte Person ist ein separates Kündigungsschreiben nötig; die Zusatzversicherung (VVG) kündigen Sie separat.
Mit dieser Vorlage kündigen Sie Ihre obligatorische Grundversicherung (KVG) in wenigen Minuten und versenden das Kündigungsschreiben direkt per Post – ohne Passwort und ohne Drucker, ab CHF 2.49. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eintreffen, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirkt. Wichtig: Die Zusatzversicherung (VVG) ist damit nicht gekündigt – sie hat eigene, oft längere Fristen und braucht ein separates Schreiben; dafür gibt es eine separate Vorlage.
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Betreff-Vorschlag
Kündigung der Grundversicherung – Versicherten-/Policen-Nr. {{policy_number}}
Textauszug
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) per 31. Dezember {{current_year}}. Versicherten- bzw. Policennummer: {{policy_number}} Geburtsdatum: {{birth_date}} Ich werde ab dem 1. Januar des Folgejahres bei einer anderen Krankenkasse versichert sein. Der Nachweis der neuen Versicherung folgt. Bitte bestätigen Sie mir den Erh...
Wann und wie Sie die Krankenkasse kündigen
Stand: August 2026Grundversicherung (KVG): Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen – massgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel. Weil Ihnen die Kasse die Prämie für das Folgejahr bis spätestens 31. Oktober mitteilen muss, steht Ihnen dieser Kündigungstermin bei jeder Prämienänderung offen, unabhängig von Franchise und Modell. Einen Wechsel auf den 1. Juli (Kündigung bis 31. März) können nur Versicherte mit der ordentlichen Franchise und freier Arztwahl nutzen – nicht mit höherer Franchise oder in einem eingeschränkten Modell wie HMO, Hausarzt oder Telemedizin.
Zusatzversicherungen (VVG, z. B. Spital- oder Zahnzusatz) folgen eigenen Regeln: Hier gelten die Fristen der jeweiligen Police, häufig drei Monate auf Ende des Kalenderjahres. Prüfen Sie Ihre Policenbedingungen, denn Zusatzversicherungen lassen sich nicht immer zum gleichen Zeitpunkt wie die Grundversicherung kündigen. Beachten Sie ausserdem: Das bisherige Versicherungsverhältnis endet erst, wenn die neue Kasse der alten die Aufnahme meldet, und wer offene Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten hat, kann die Grundversicherung nicht wechseln.
Empfohlene Versandart
Weil bei der Krankenkassenkündigung der fristgerechte Eingang zählt, empfehlen wir den Versand per Einschreiben (ab CHF 8.99). So erhalten Sie eine Sendungsnummer und einen Nachweis der Aufgabe bei der Post. Das Bundesamt für Gesundheit rät, die Kündigung bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu senden. Dies ist eine Empfehlung, keine Rechtspflicht.
Diese Angaben dienen ausschliesslich als Formulierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Fristen und Formvorschriften können je nach Vertrag, Police oder Kanton abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.
Fristen & Fakten Krankenkasse
Übersicht der Kündigungsfristen (Grundversicherung nach BAG/priminfo; Zusatzversicherung im Vertrag prüfen):
- Grundversicherung (KVG)
- Eingang bis 30. November, Wechsel auf 1. Januar
- Massgeblich
- Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel
- Prämienmitteilung der Kasse
- spätestens 31. Oktober
- Wechsel auf 1. Juli
- nur mit ordentlicher Franchise und freier Arztwahl, Kündigung bis 31. März
- Zusatzversicherung (VVG)
- gemäss Police, oft 3 Monate auf Jahresende
- Empfohlener Versand
- bis Mitte November, Einschreiben oder A-Post Plus
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Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine Krankenkasse kündigen?
Für die obligatorische Grundversicherung muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eintreffen, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirkt. Massgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel.
Kann ich die Krankenkasse per Mail kündigen?
Die Kündigung der Grundversicherung erfolgt schriftlich. Einzelne Kassen akzeptieren eine unterschriebene Kündigung zusätzlich als PDF per E-Mail oder über ihr Kundenportal – ob das für Ihre Kasse gilt, steht auf deren Website. Belegen können Sie den fristgerechten Eingang aber nur mit einem Einschreiben.
Wohin schicke ich die Kündigung?
An die Kündigungs- oder Korrespondenzadresse Ihrer Kasse; arbeitet Ihre Kasse mit Agenturen, gilt die Adresse auf Ihrer Police. Die veröffentlichten Adressen der grossen Schweizer Kassen finden Sie in unserer Übersicht der Kündigungsadressen.
Kann ich die Grundversicherung und die Zusatzversicherung zusammen kündigen?
Nicht immer. Zusatzversicherungen (VVG) haben eigene Fristen gemäss Police, oft drei Monate auf Jahresende. Prüfen Sie Ihre Policenbedingungen separat. Für die Zusatzversicherung gibt es eine separate Vorlage.
Muss ich schon eine neue Kasse haben?
Das bisherige Versicherungsverhältnis endet erst, wenn die neue Kasse der alten meldet, dass Sie ohne Unterbruch versichert sind. Klären Sie die Aufnahme deshalb vor der Kündigung – in der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht.
Was kostet der Versand über SwissDocs24?
Ab CHF 2.49 pro Brief inklusive Druck, Kuvert und Porto. Für den empfohlenen Einschreiben-Versand ab CHF 8.99. Es ist kein Passwort nötig.