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Briefvorlage

Zusatzversicherung kündigen: Vorlage für VVG-Zusatzversicherungen

Ordentliche Kündigung von Zusatzversicherungen (VVG) auf den vertraglich vorgesehenen Termin. Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn die Aufnahme beim neuen Anbieter schriftlich bestätigt ist (Gesundheitsprüfung, keine Aufnahmepflicht). Die Grundversicherung (KVG) kündigen Sie mit einem separaten Brief und eigener Frist.

Mit dieser Vorlage kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung (VVG, z.B. Spital- oder Zahnzusatz) ordentlich auf den vertraglich vorgesehenen Termin und versenden das Schreiben direkt per Post – ohne Passwort und ohne Drucker, ab CHF 2.49. Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn der neue Anbieter die Aufnahme schriftlich bestätigt hat – bei Zusatzversicherungen gibt es eine Gesundheitsprüfung und keine Aufnahmepflicht. Die Grundversicherung (KVG) kündigen Sie mit einem separaten Brief und eigener Frist.

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Betreff-Vorschlag

Kündigung Zusatzversicherung – Versicherten-/Policen-Nr. {{policy_number}}

Textauszug

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die folgende(n) Zusatzversicherung(en) ordentlich auf den vertraglich vorgesehenen Termin, den {{termination_date}}: {{products}} Versicherten- bzw. Policennummer: {{policy_number}} Geburtsdatum: {{birth_date}} Diese Kündigung betrifft ausschliesslich die aufgeführten Zusatzversicherungen; die obligatorische Grundversicherung ist davon nicht betro...

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Zusatzversicherung kündigen: Frist und Unterschied zur Grundversicherung

Stand: August 2026

Zusatzversicherungen laufen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – nicht nach dem KVG. Die gesetzliche Frist der Grundversicherung (Eingang bis 30. November) gilt hier NICHT. Massgeblich ist Ihre Police: Häufig ist eine ordentliche Kündigung mit drei Monaten Frist auf Ende des Kalender- oder Vertragsjahres vorgesehen. Unabhängig davon erlaubt Art. 35a VVG die Kündigung auf das Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Vertragsjahres, ebenfalls mit drei Monaten Frist. Prüfen Sie deshalb zuerst Termin und Frist in Ihren Policenbedingungen und rechnen Sie zurück.

Der grösste Unterschied zur Grundversicherung: Bei Zusatzversicherungen besteht keine Aufnahmepflicht. Der neue Anbieter prüft Ihre Gesundheit und kann Sie ablehnen oder nur mit Vorbehalten aufnehmen. Kündigen Sie die bisherige Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die Aufnahme beim neuen Anbieter schriftlich bestätigt ist – sonst riskieren Sie eine Deckungslücke, die sich später kaum schliessen lässt. Nennen Sie im Schreiben die zu kündigenden Produkte, Ihre Versicherten- oder Policennummer und Ihr Geburtsdatum, und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Grundversicherung ist ein separater Brief mit eigener Frist.

Empfohlene Versandart

Weil die Kündigungsfrist gewahrt sein muss und der Eingang beim Versicherer zählt, empfehlen wir ein Einschreiben (ab CHF 8.99) oder A-Post Plus mit Sendungsverfolgung. Damit können Sie belegen, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Dies ist eine Empfehlung, keine Rechtspflicht.

Diese Angaben dienen ausschliesslich als Formulierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Fristen und Formvorschriften können je nach Vertrag, Police oder Kanton abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.

Fristen & Fakten Zusatzversicherung

Übersicht (Angaben ohne Gewähr, Police prüfen):

Rechtsgrundlage
VVG (nicht KVG) – die 30.-November-Frist gilt hier nicht
Ordentliche Kündigung
auf den Termin gemäss Police, häufig 3 Monate auf Ende Kalender- oder Vertragsjahr
Gesetzliches Kündigungsrecht
auf Ende des 3. oder jedes folgenden Jahres, Frist 3 Monate (Art. 35a VVG)
Aufnahme beim neuen Anbieter
Gesundheitsprüfung, keine Aufnahmepflicht – zuerst schriftliche Bestätigung abwarten
Grundversicherung (KVG)
separater Brief mit eigener Frist (Eingang bis 30. November)
Angaben im Schreiben
Produkte, Versicherten-/Policennummer, Geburtsdatum, Termin
Empfohlener Versand
Einschreiben (Nachweis der Frist)

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Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?

Massgeblich ist Ihre Police: Häufig gilt eine Frist von drei Monaten auf Ende des Kalender- oder Vertragsjahres. Unabhängig davon erlaubt Art. 35a VVG die Kündigung auf das Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Vertragsjahres, mit drei Monaten Frist.

Gilt die 30.-November-Frist der Krankenkasse auch für die Zusatzversicherung?

Nein. Die Frist bis 30. November gilt nur für die Grundversicherung (KVG). Zusatzversicherungen laufen nach VVG mit eigenen, oft längeren Fristen gemäss Police.

Soll ich zuerst den neuen Anbieter klären?

Ja, unbedingt. Bei Zusatzversicherungen gibt es eine Gesundheitsprüfung und keine Aufnahmepflicht – der neue Anbieter kann Sie ablehnen. Kündigen Sie erst, wenn die Aufnahme schriftlich bestätigt ist, sonst droht eine Deckungslücke.

Kündigt dieser Brief auch meine Grundversicherung?

Nein. Der Brief kündigt ausschliesslich die aufgeführten Zusatzversicherungen. Für die Grundversicherung (KVG) gibt es eine eigene Vorlage mit der gesetzlichen Frist (Eingang bis 30. November).

Kann ich nur einzelne Zusatzversicherungen kündigen?

Ja. Führen Sie im Schreiben genau die Produkte auf, die Sie kündigen möchten – nicht aufgeführte Produkte laufen weiter. Grund- und Zusatzversicherung dürfen auch bei verschiedenen Anbietern sein.

Wie versende ich die Kündigung am besten?

Wir empfehlen ein Einschreiben (ab CHF 8.99) oder A-Post Plus als Nachweis. Ein einfacher Versand ist ab CHF 2.49 möglich.

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