Mietzinsreduktion Referenzzinssatz
Antrag auf Mietzinsreduktion wegen Zinssenkung.
Mit dieser Vorlage verlangen Sie eine Mietzinssenkung – etwa nach einer Senkung des Referenzzinssatzes – und versenden das Schreiben direkt per Post, ohne Konto, ab CHF 2.49. Das Begehren ist an die Vermieterin zu richten; sinnvoll ist der Bezug auf den aktuellen Referenzzinssatz.
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Betreff-Vorschlag
Begehren um Mietzinsherabsetzung – {{object_address}}
Textauszug
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Referenzzinssatz ist gesunken. Gestützt auf Art. 270a OR ersuche ich Sie, meinen Mietzins auf den nächstmöglichen Termin, den {{next_term_date}}, entsprechend anzupassen. Bitte stellen Sie mir Ihre Berechnung innert 30 Tagen zu. Freundliche Grüsse,...
Mietzinssenkung verlangen: Vorgehen
Stand: Juli 2026Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, können Mieterinnen und Mieter in der Regel eine Anpassung des Mietzinses nach unten verlangen. Das Senkungsbegehren richten Sie schriftlich an die Vermieterin und nehmen Bezug auf den aktuellen Referenzzinssatz sowie den bei der letzten Mietzinsfestsetzung geltenden Satz. Neben dem Zinssatz können auch Teuerung und Unterhaltskosten in die Berechnung einfliessen.
Die Vermieterin muss innert einer bestimmten Frist antworten; lehnt sie ab oder reagiert nicht, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde wenden. Halten Sie das Begehren sachlich, nennen Sie den gewünschten neuen Mietzins bzw. die Senkung und ein Datum. Bewahren Sie einen Versandnachweis auf, da Fristen laufen.
Empfohlene Versandart
Weil an das Senkungsbegehren Fristen anknüpfen, empfehlen wir den Versand per Einschreiben (ab CHF 8.99). So haben Sie einen Nachweis der Aufgabe und des Zeitpunkts. Dies ist eine Empfehlung, keine Rechtsberatung.
Diese Angaben dienen ausschliesslich als Formulierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Fristen und Formvorschriften können je nach Vertrag, Police oder Kanton abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.
Fakten Mietzinssenkung
Übersicht (Angaben ohne Gewähr – im Zweifel Schlichtungsbehörde/Mieterverband):
- Anlass
- u. a. Senkung des Referenzzinssatzes
- Adressat
- die Vermieterin / Verwaltung
- Bezug
- aktueller vs. früherer Referenzzinssatz
- Reaktion
- Vermieterin muss innert Frist antworten
- Bei Ablehnung
- Schlichtungsbehörde anrufen
- Empfohlener Versand
- Einschreiben (Nachweis)
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Häufige Fragen
Wann kann ich eine Mietzinssenkung verlangen?
Insbesondere wenn der hypothekarische Referenzzinssatz seit der letzten Mietzinsfestsetzung gesunken ist. Auch weitere Faktoren wie Teuerung und Unterhalt spielen eine Rolle.
An wen richte ich das Begehren?
An die Vermieterin oder die Liegenschaftsverwaltung. Nehmen Sie Bezug auf den aktuellen und den früheren Referenzzinssatz.
Was, wenn die Vermieterin ablehnt?
Reagiert die Vermieterin nicht oder lehnt sie ab, können Sie sich innert Frist an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden.
Welche Angaben gehören ins Schreiben?
Ihre Adresse, das Mietobjekt, der Bezug auf den Referenzzinssatz sowie der gewünschte neue Mietzins bzw. die Senkung mit Datum.
Wie versende ich das Begehren am besten?
Wir empfehlen ein Einschreiben (ab CHF 8.99), da Fristen laufen und Sie den Versand nachweisen sollten. Ein einfacher Versand ist ab CHF 2.49 möglich.