Kündigung Arbeitsvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Mit dieser Vorlage kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag korrekt und versenden das Kündigungsschreiben direkt per Post – ohne Konto, ab CHF 2.49. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach der Probezeit je nach Dienstjahr ein bis drei Monate auf ein Monatsende; Ihr Arbeitsvertrag oder GAV kann abweichen.
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Betreff-Vorschlag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Textauszug
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf den {{last_working_day}}. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Empfangs und des Austrittsdatums. Zudem ersuche ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Freundliche Grüsse,...
Arbeitsvertrag kündigen: Frist und Form
Stand: Juli 2026Nach Schweizer Obligationenrecht gilt nach der Probezeit im ersten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von einem Monat, ab dem zweiten bis neunten Jahr zwei Monate und ab dem zehnten Jahr drei Monate – jeweils auf das Ende eines Monats. Während der Probezeit beträgt die Frist in der Regel sieben Tage. Massgeblich ist immer, was Ihr Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorsieht, sofern dieser die gesetzlichen Mindestfristen einhält.
Die Kündigung ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich erfolgen, damit Zeitpunkt und Inhalt belegbar sind. Für den Fristbeginn zählt der Eingang beim Arbeitgeber, nicht der Poststempel. Halten Sie das Schreiben sachlich: Name, Datum, klarer Kündigungswille und der gewünschte Beendigungstermin genügen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Empfohlene Versandart
Weil für den Fristbeginn der Eingang beim Arbeitgeber zählt, empfehlen wir den Versand per Einschreiben (ab CHF 8.99). So haben Sie einen Nachweis der Aufgabe und der rechtzeitigen Kündigung. Dies ist eine Empfehlung, keine Rechtspflicht.
Diese Angaben dienen ausschliesslich als Formulierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Fristen und Formvorschriften können je nach Vertrag, Police oder Kanton abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.
Fristen & Fakten Arbeitsvertrag
Gesetzliche Fristen nach OR (Angaben ohne Gewähr – Vertrag/GAV prüfen):
- Probezeit
- in der Regel 7 Tage
- 1. Dienstjahr
- 1 Monat auf Monatsende
- 2.–9. Dienstjahr
- 2 Monate auf Monatsende
- Ab 10. Dienstjahr
- 3 Monate auf Monatsende
- Form
- formfrei, schriftlich empfohlen
- Empfohlener Versand
- Einschreiben (Nachweis)
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Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?
Nach der Probezeit gilt gesetzlich ein Monat im ersten, zwei Monate ab dem zweiten und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr – jeweils auf ein Monatsende. Ihr Vertrag oder GAV kann Abweichendes vorsehen.
Muss ich die Kündigung begründen?
Nein. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Es genügt ein klarer Kündigungswille mit dem gewünschten Beendigungstermin.
Zählt der Poststempel oder der Eingang?
Für den Fristbeginn zählt der Eingang beim Arbeitgeber, nicht der Poststempel. Planen Sie deshalb die Postlaufzeit ein und versenden Sie rechtzeitig.
Sollte ich schriftlich kündigen?
Die Kündigung ist grundsätzlich formfrei, doch eine schriftliche Kündigung ist empfehlenswert, um Zeitpunkt und Inhalt belegen zu können.
Wie versende ich die Kündigung am besten?
Wir empfehlen ein Einschreiben (ab CHF 8.99), damit Sie einen Nachweis der Aufgabe haben. Ein einfacher Versand ist ab CHF 2.49 möglich.