Kirchenaustritt
Austrittserklärung aus der Kirche mit Bitte um Bestätigung.
Mit dieser Vorlage erklären Sie Ihren Kirchenaustritt schriftlich und versenden das Schreiben direkt per Post – ohne Konto, ab CHF 2.49. Der Austritt beendet je nach kantonaler Regelung die Kirchensteuerpflicht; zuständig ist meist die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts.
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Betreff-Vorschlag
Austritt aus der Kirche
Textauszug
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der Kirche mit sofortiger Wirkung. Bitte bestätigen Sie mir den Austritt schriftlich und passen Sie die Register entsprechend an. Freundliche Grüsse,...
Kirchenaustritt in der Schweiz
Stand: Juli 2026Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz kantonal geregelt und wird durch eine schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle vollzogen – in der Regel die Kirchgemeinde oder Pfarramt Ihres Wohnkantons. Die genaue Adresse und allfällige Formvorgaben unterscheiden sich je nach Kanton und Konfession; erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Wohngemeinde.
Mit dem Austritt endet in der Regel die Pflicht zur Kirchensteuer, wobei der genaue Zeitpunkt von der kantonalen Regelung abhängt. Da für die Wirkung das Austrittsdatum bzw. der Eingang der Erklärung massgeblich sein kann, ist ein nachweisbarer Versand sinnvoll. Der Austritt betrifft die Mitgliedschaft; über persönliche oder seelsorgerische Folgen entscheiden Sie selbst.
Empfohlene Versandart
Damit Sie das Datum Ihres Austritts belegen können, empfehlen wir den Versand per Einschreiben (ab CHF 8.99). Sie erhalten eine Sendungsnummer und einen Nachweis der Aufgabe. Dies ist eine Empfehlung, keine Rechtspflicht.
Diese Angaben dienen ausschliesslich als Formulierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Fristen und Formvorschriften können je nach Vertrag, Police oder Kanton abweichen – prüfen Sie sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle.
Fakten Kirchenaustritt
Übersicht (Angaben ohne Gewähr – kantonal unterschiedlich):
- Zuständig
- Kirchgemeinde / Pfarramt am Wohnort (kantonal geregelt)
- Form
- schriftliche Austrittserklärung
- Wirkung
- Ende der Kirchensteuerpflicht je nach kantonaler Regelung
- Nachweis
- Austrittsdatum bzw. Eingang kann massgeblich sein
- Empfohlener Versand
- Einschreiben (Nachweis des Austrittsdatums)
So funktioniert's
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Häufige Fragen
An wen richte ich meinen Kirchenaustritt?
In der Regel an die Kirchgemeinde oder das Pfarramt Ihres Wohnorts. Die Zuständigkeit ist kantonal geregelt; erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Wohngemeinde.
Muss der Austritt schriftlich erfolgen?
Ja, üblich ist eine schriftliche Austrittserklärung. Die genauen Formvorgaben können je nach Kanton variieren.
Wann endet die Kirchensteuerpflicht?
Das Ende der Kirchensteuerpflicht hängt von der kantonalen Regelung ab. Der genaue Zeitpunkt kann sich nach dem Austrittsdatum bzw. dem Eingang der Erklärung richten.
Warum ein Einschreiben?
Weil das Austrittsdatum massgeblich sein kann, ist ein Nachweis sinnvoll. Ein Einschreiben (ab CHF 8.99) belegt die Aufgabe. Es ist eine Empfehlung, keine Pflicht.
Kann ich den Austritt online erledigen?
Sie füllen die Vorlage online aus, wir drucken das Schreiben und übergeben es der Schweizerischen Post – ab CHF 2.49, ohne Konto.
Gilt der Austritt für Familienmitglieder mit?
Nein, der Austritt betrifft die erklärende Person. Für weitere Personen ist eine eigene Erklärung nötig; bei Minderjährigen gelten kantonale Sonderregeln.